Legen Sie Ihr Geld als Kündigungsgeld an. Beim VR-Kündigungsgeld Ihrer VR Bank Bamberg-Forchheim eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten.
VR-Kündigungsgeld
VR-Kündigungsgeld im Überblick
Beim VR-Kündigungsgeld Ihrer VR Bank Bamberg-Forchheim eG wird Ihr Kapital mit variabler Verzinsung angelegt und verbleibt beliebig lange auf dem Konto. Denn beim Kündigungsgeld wird im Gegensatz zum Festgeld keine feste Laufzeit vereinbart, sondern lediglich eine Kündigungsfrist. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Profitieren Sie vom VR-Kündigungsgeld
- attraktive, variable Verzinsung
- Flexibilität durch beliebige Laufzeit und kurze Kündigungsfrist
- kein Verlust- oder Kursrisiko
Mindestanlagebetrag | 10.000,– Euro |
Maximalanlagebetrag | keiner |
Verzinsung | variable Verzinsung, Anpassung an die Marktgegebenheiten |
Laufzeit | • keine Laufzeit, Anlage läuft immer weiter • Kündigungsfrist wird vertraglich vereinbart (z.B. 35 oder 90 Tage) |
Verfügbarkeit | Teilkündigung oder Gesamtkündigung möglich - Mindestanlagebetrag darf jedoch nicht unterschritten werden |
Gebühren | keine |
Konditionen
VR-Kündigungsgeld
mit 35 Tagen Kündigung | 1,10 % p.a. |
mit 90 Tagen Kündigung | 1,35 % p.a. |
Häufige Fragen
Wenn Sie Ihr Geld vom VR-Kündigungsgeld benötigen, ist eine Teilkündigung oder Gesamtkündigung möglich. Falls der Mindestanlagebetrag unterschritten wird ist nur eine Gesamtkündigung möglich. Der früheste Verfügungstag ist der Tag der Kündigungseingabe zuzüglich der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (z.B. 35 oder 90 Tage). Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die Auszahlung auf das vertraglich vereinbarte Referenzkonto.
Eine Zuzahlung auf Ihr VR-Kündigungsgeld ist jederzeit möglich.
Die Zinsgutschrift oder -belastung erfolgt zum Quartalsultimo auf dem Kündigungsgeldkonto selbst.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Bamberg-Forchheim eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Bamberg-Forchheim eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.