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Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

VR-Kündigungsgeld

Sie möchten Ihr Geld anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Wir bieten Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Jetzt online abschließen

    Flexibel

    Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

    Profitabel

    Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

    Praktisch

    Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

    Produktdetails

      
    Mindestanlagebetrag                                                                                                    10.000 €
    Maximalanlagebetragkeiner
    Verzinsungvariable Verzinsung, Anpassung an die Marktgegebenheiten
    Laufzeit• keine Laufzeit, Anlage läuft immer weiter
    • Kündigungsfrist wird vertraglich vereinbart (z.B. 35 oder 90 Tage)
    VerfügbarkeitTeilkündigung oder Gesamtkündigung möglich - Mindestanlagebetrag darf jedoch nicht unterschritten werden
    Gebührenkeine

    Konditionen

    VR-Kündigungsgeld 
    mit 35 Tagen Kündigung0,85 % p.a.
    mit 90 Tagen Kündigung1,10 % p.a.

    Häufige Fragen

    Wie schnell komme ich an mein Geld?

    Sie können das KündigungsGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

    Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

    Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

    Wann erhalte ich die Zinsen?

    Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer