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Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

VR-Wachstumszins

Geld mit VR-Wachstumszins wachsen lassen

Mit Wachstumsgeld legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. VR-Wachstumszins bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.

Planbar

Die Laufzeit wird fest vereinbart.

Profitabel

Attraktive, jährlich steigende, feste Verzinsung

Sicher

Es gibt es kein Risiko durch Kursschwankungen.

Produktdetails

  
Mindestanlagebetrag                                                                                                    2.500 €
Maximalanlagebetragkeiner
VerzinsungJährlich über die Vertragsdauer steigende Verzinsung nach fest vorgegebener Zinsstaffel
Laufzeit• bis 5 Jahre - gemäß Vertragsvereinbarung
• Mindestlaufzeit 24 Monate
Verfügbarkeit• Kündigungssperrfrist: 21 Monate
• Kündigungsfrist: 3 Monate, frühestens nach Ende Kündigungssperrfrist
Gebührenkeine

Konditionen

VR-Wachstumszins 
1. Jahr1,25 % p.a.
2. Jahr1,50 % p.a.
3. Jahr1,75 % p.a.
4. Jahr2,00 % p.a.
5. Jahr2,25 % p.a.
Ø Zins1,75 %

Häufige Fragen

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit?

Sie können Ihr Geld bis zu 5 Jahre in VR-Wachstumszins anlegen.

Kann ich während der Laufzeit auf mein Geld zugreifen?

Nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist von 21 Monaten und unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 3 Monate (frühestens nach Ende Kündigungssperrfrist) können Sie bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende eines jeden Laufzeitjahres. Die Gutschrift erfolgt auf dem VR-Wachstumszins-Konto

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

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