Wir übernehmen den Papierkram
Wir überführen Ihre Daueraufträge
Wir schließen Ihr altes Konto
So funktioniert die gesetzliche Kontenwechselhilfe
Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe
Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Wechsel Ihres Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten. Daueraufträge Ihres bisherigen Kontos bei Ihrer alten Bank richten wir auf Ihrem neuen Konto bei Ihrer VR Bank Bamberg-Forchheim neu ein.