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Junge Frau gießt mit einer kleinen Gießkanne Hängepflanzen

VR-Wachstumszins

Mit Wachstumsgeld legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. VR-Wachstumszins bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.

Jetzt online abschließen

    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Profitabel

    Attraktive, jährlich steigende, feste Verzinsung

    Sicher

    Es gibt es kein Risiko durch Kursschwankungen.

    Produktdetails

      
    Mindestanlagebetrag                                                                                                    2.500 €
    Maximalanlagebetragkeiner
    VerzinsungJährlich über die Vertragsdauer steigende Verzinsung nach fest vorgegebener Zinsstaffel
    Laufzeit• bis 5 Jahre - gemäß Vertragsvereinbarung
    • Mindestlaufzeit 24 Monate
    Verfügbarkeit• Kündigungssperrfrist: 21 Monate
    • Kündigungsfrist: 3 Monate, frühestens nach Ende Kündigungssperrfrist
    Gebührenkeine

    Konditionen

    VR-Wachstumszins 
    1. Jahr1,25 % p.a.
    2. Jahr1,50 % p.a.
    3. Jahr1,75 % p.a.
    4. Jahr2,00 % p.a.
    5. Jahr2,25 % p.a.
    Ø Zins1,75 %

    Häufige Fragen

    Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

    Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Was ist die maximale Laufzeit?

    Sie können Ihr Geld bis zu 5 Jahre in VR-Wachstumszins anlegen.

    Kann ich während der Laufzeit auf mein Geld zugreifen?

    Nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist von 21 Monaten und unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 3 Monate (frühestens nach Ende Kündigungssperrfrist) können Sie bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.

    Wann bekomme ich die Zinsen?

    Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende eines jeden Laufzeitjahres. Die Gutschrift erfolgt auf dem VR-Wachstumszins-Konto

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer