Der Schutz der Wohngebäudeversicherung greift nur, wenn sich Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an gewisse Regeln halten. Bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherer korrekt über den Zustand Ihrer Immobilie zu informieren. Melden Sie Leerstand, Sanierungen, Anbauten, Umbauten und sonstige Baumaßnahmen am Haus bzw. an Nebengebäuden korrekt und unverzüglich. Auch nachträgliche Installationen von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen müssen Sie melden. Stellen Sie außerdem sicher, dass Reparaturarbeiten am Gebäude, zum Beispiel an Leitungswasserrohren oder an der Elektrik, fachkundig ausgeführt werden. Versicherte Installationen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Geräte, sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Mängel oder Schäden müssen unverzüglich beseitigt werden. Einen Schaden müssen Sie der Allianz zudem unverzüglich melden. Andernfalls kann es im Schadensfall zu Leistungskürzungen kommen.