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Pferdehalterhaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung der R+V Versicherung für Pferdehaltende

Eine Pferdehalterhaftpflicht ist für alle Pferdehalterinnen und Pferdehalter sinnvoll. Denn als Halterin oder Halter sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Pferd verursacht – auch, wenn Sie dabei keine Schuld trifft. Die R+V Versicherung-Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Kosten solcher Schäden auf und schützt Sie vor hohen Forderungen.

Individuell anpassbar

Versicherung der Reitbeteiligung inklusive

Mietsachschäden mitversichert

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung im Überblick

Die R+V Versicherung Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden. Zudem profitieren Sie von der R+V Versicherung-Innovationsgarantie: Verbessert die R+V Versicherung ihr Leistungsangebot, gelten die neuen Leistungen automatisch auch für alle bestehenden Verträge.

Personenschäden

Werden Ihre Reitbeteiligung, Stallangestellte oder andere Reiterinnen und Reiter durch Ihr Pferd verletzt, übernimmt die R+V Versicherung die anfallenden Kosten.

Sachschäden

Beschädigt Ihr Pferd ein fremdes Auto oder einen gemieteten Pferdeanhänger, trägt die R+V Versicherung die Kosten bis zur vereinbarten Entschädigungssumme.

Vermögensschäden

Beschädigt Ihr Pferd beispielsweise eine Box und der Vermieterin oder dem Vermieter entgehen hierdurch Mieteinnahmen, kommt die R+V Versicherung für diesen finanziellen Schaden auf.

Tarife im Überblick

Wählen Sie zwischen den 3 Tarifen classic, comfort und premium. Diese Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:

  • Tierhalterrisiko: Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sowie für Mitbesitzerinnen und Mitbesitzer des Pferdes.
  • Tierhüterrisiko: Betreut eine befreundete oder bekannte Person Ihr Pferd nicht gewerbsmäßig, kommt die R+V für durch Ihr Pferd entstandene Schäden auf.
  • Mitversicherung des Fremdreiterrisikos: Reitet eine befreundete oder bekannte Person Ihr Pferd, ist diese mitversichert.
  • Mitversicherung der Reitbeteiligung: Auch die Ansprüche Ihrer Reitbeteiligung Ihnen gegenüber sind mitversichert.
  • Schäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Mitversicherung von Fohlen bis zu 18 Monate nach Geburt
classiccomfortpremium
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

10 Mio. €

40 Mio. €

100 Mio. €

Vorübergehende Auslandsaufenthalte, weltweit

2 Jahre

5 Jahre

5 Jahre

Schäden durch Umwelteinwirkung

enthalten

enthalten

enthalten

Kautionsleistung im Ausland

— 

in Europa bis zu 100.000 €

weltweit bis zu 250.000 €

Mietsachschäden an Stallungen, Einfriedungen und Boxen

bis zu 10 Mio. €

bis zu 40 Mio. €

bis zu 100 Mio. €

Mietsachschäden an Pferdetransportanhängern und Pferdetransport-Lkw

— 

— 

bis zu 100 Mio. €

Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen

— 

— 

bis zu 100 Mio. €

Rettungs- und Bergungskosten

— 

bis zu 10.000 €

bis zu 100.000 Mio. €

Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt

enthalten

enthalten

enthalten

Nutzung des Pferdes im Ehrenamt, als Therapie- und Besuchstier, in privatem Reitunterricht

enthalten

enthalten

enthalten

Kundeninformation

848 KB

Leistungsübersicht

277 KB

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Schließen Sie Ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung direkt bei der R+V Versicherung ab oder vereinbaren Sie alternativ einen Termin mit uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.

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