Wenn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt zu einer Zahnbehandlung rät und diese plant, können Sie um einen Heil- und Kostenplan bitten. Dieser ist für die Kostenerstattung zwar nicht grundsätzlich erforderlich, aber empfehlenswert. Senden Sie Ihren Heil- und Kostenplant vor Beginn Ihrer Behandlung zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer per Post oder per E-Mail (gesundheit@ruv.de) an die R+V Versicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihre Zahnzusatzversicherung greift und wie hoch der Kostenanteil ist, den die R+V Versicherung voraussichtlich übernimmt.
Sobald Sie die Rechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt bekommen haben, reichen Sie diese ebenfalls per E-Mail oder per Post ein oder Sie nutzen dafür einfach die R+V Versicherung-Scan App. Die R+V Versicherung erstattet Ihnen dann den vereinbarten Kostenanteil.